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Im Punktesystem soll es zukünftig nur noch drei Kategorien geben: Ein Punkt bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte bei besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Transparenz soll durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreicht werden, heißt es weiter. Stattdessen sollen künftig feste Tilgungslisten für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen mit dem Tag der Rechtskraft gelten.
Die Bundesregierung erhofft sich durch den Gesetzentwurf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch mehr Akzeptanz bei den Betroffenen, heißt es im Gesetzentwurf.
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