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Die Änderung des Presse-Grosso-Systems war nach Angaben der Fraktionen bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Presse-Grosso-System würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. „Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Presse-Grosso nunmehr separat auf den Weg gebracht werden“, schreiben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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