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Die Änderung des Pressefusionsrecht war nach Angaben der SPD-Fraktion bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Pressefusionsrecht würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. „Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Pressefusionsrechts nunmehr separat auf den Weg gebracht werden“, schreibt die SPD-Fraktion.
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