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Die Fraktionen wollen erreichen, dass sich das Verbot des Eigenhandels und anderer riskanter Geschäfte auf alle Banken erstreckt, die Handelsgeschäfte in nennenswertem Umfang durchführen. Richtgröße für einen nennenswerten Umfang der Handelsgeschäfte soll mehr als fünf Prozent der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte sein. Die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Schwellenwerte und Größengrenzen sind dagegen nach Ansicht der beiden Fraktionen „zu hoch und erfassen nur eine Handvoll großer Banken. Aber: Warum sollen mittelgroße Banken weiterhin mit den Einlagen der Kunden hochriskante Geschäfte auf eigene Rechnung eingehen, wenn man es den ganz großen Banken aus gutem Grund verbietet?“
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