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Wie die Bundesregierung weiter schreibt, bleibt die Eichung von Messgeräten zum Beispiel für die Ermittlung des Verbrauchs von Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme als hoheitlicher Akt erhalten, wird allerdings eingeschränkt auf den bisher als „Nacheichung“ bezeichneten Bereich. Die Ersteichung wird abgeschafft. „Mit der Beibehaltung der staatlichen Eichung soll ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des bislang hohen Schutzniveaus im gesetzlichen Messwesen geleistet werden“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungahme des Bundesrates die grundsätzliche Zustimmung der Länder und will einen Teil der Anregungen aufgreifen.
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