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Um dies zu erreichen, will die Regierung die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur regulieren, den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessern und die Befugnisse der Bundesnetzagentur stärken.
Im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) sind Vorschriften über die Regulierung im Eisenbahnbereich enthalten, heißt es im Gesetzentwurf. Im Bereich des Zugangs seien die Vorschriften grundsätzlich ausreichend, im Bereich der Entgeltregulierung müssten die Vorschriften grundlegend überarbeitet werden. Deshalb sollen die relevanten Vorschriften nunmehr in einem Gesetz, dem Eisenbahnregulierungsgesetz, zusammengefasst und besonders die Vorschriften zur Entgeltregulierung auch weitgehend neu gestaltet werden. Mit dem Gesetz wird die 1994 erfolgreich begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt, schreibt die Regierung.
Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme die vorgesehene Entgeltregulierung, in der Erwartung, dass die Nutzungsentgelte angemessen und diskrimierungsfrei festgelegt werden. Allerdings hat er noch eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung weitgehend ablehnt.
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