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Zu den gestundeten Zinsen für die Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität heißt es, Griechenland werde die gestundeten Zinsen im Zeitraum von 2024 bis 2040 zurückzahlen. Aus einer zur Antwort gehörenden Tabelle geht hervor, dass das Land bis 2040 rund 36 Milliarden Euro Zinsen zu zahlen hat.
Auf die Frage der Abgeordneten, ob sich die Kapitalflucht aus Griechenland durch die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen einschränken lasse, heißt es in der Antwort: „In der Europäischen Union (EU) gelten hier sehr enge rechtliche Grenzen. Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar. An dieses Erfordernis sind zu Recht sehr hohe Anforderungen zu stellen. Die Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern.“
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