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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet öffentlich geförderte Beschäftigung sehr kritisch. „Wir sehen erhebliche Gefahren für den regulären Arbeitsmarkt“, machte ein BDA-Vertreter deutlich. Gerade für die Gering-Qualifizierten könne die öffentliche Beschäftigung attraktiver sein als der erste Arbeitsmarkt, so dass es keine Anreize gebe. Mit dem Entstehen neuer Arbeitsplätze rechne er nicht, sagte der Arbeitgeber-Vertreter. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass „der Arbeitsmarkt für einfache Arbeiten in einen Arbeitsmarkt für öffentlich geförderte Arbeit umgewandelt wird“. Auch aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK) sind dauerhafte Strukturen abzulehnen. „Wir brauchen neben dem Ein-Euro-Job keinen zweiten Arbeitsmarkt“, sagte der DIHK-Vertreter. Wenn man überhaupt öffentlich fördere, müsse dies auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt sein und kurzfristig erfolgen. Eine langfristig geförderte öffentliche Beschäftigung könne das Entstehen normaler Arbeitsplätze verhindern, sagte auch der Vertreter des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg. Es müsse also immer wieder geprüft werden, ob es einer weiteren Förderung bedarf.
Eine öffentlich geförderte Beschäftigung benötige Kontrolle und Überwachung, damit es nicht zu unerwünschten Nebeneffekten kommt, sagte ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Ebenso wie die BDA befürwortet auch der DGB die Einführung eines Vetorechts für die Tarifvertragspartner. Die Gefahr eines Missbrauchs des Vetorechts durch die Arbeitgeber, wie Wohlfahrtsverbände angemerkt hätten, sehe er nicht, machte der Gewerkschaftsvertreter deutlich und nannte es richtig, die öffentlich geförderte Beschäftigung im privaten Sektor mittels Lohnzuschüssen anzusiedeln. „Das schafft mehr Arbeitsmarktnähe“, sagte er.
Große Hoffnungen in eine dauerhaft öffentlich geförderte Beschäftigung setzt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Es könne gelingen, Menschen aus langjähriger Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt zurückzuholen, wenn man die Instrumentarien dazu erhalte, sagte deren Vertreter. In der aktuellen Sozialgesetzgebung gebe es diese jedoch nicht. Eine Neuregelung könne einhundert- bis zweihunderttausend Menschen zugutekommen, fügte er hinzu.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit von schwer vermittelbaren Personen. Dazu gehörten professionelle Beratung ebenso wie „intelligent verzahnte Eingliederungsleistungen“ und gemeinsame Aktionen in Netzwerken zum Durchbrechen verfestigter Arbeitslosigkeitsstrukturen. Wichtig sei es auch, Unternehmen zu finden, die bereit sind, diese Personen auch einzusetzen. Davon gebe es sehr viele, sagte ein Vertreter von der BA Mannheim. Insbesondere Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, seien hier sehr offen. „Wir haben da gute Erfahrungen gemacht“, sagte Genz.
Gegen den Vorwurf, Tätigkeiten im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung seien sinnentleert, wandte sich die Sozialwissenschaftlerin Alexandra Wagner. Die Evaluation des öffentlich geförderten Sektors in Berlin habe gezeigt, dass die überwiegende Zahl der Tätigkeiten „tatsächlich gesellschaftlich gebraucht wird“. Professor Stefan Sell von der Universität Koblenz machte deutlich, dass Leiharbeitsunternehmen von der öffentlich geförderten Beschäftigung ausgeschlossen werden sollten. Es gehe schließlich darum, die Menschen in die Betriebe einzubetten, was bei solchen Unternehmen nicht möglich sei.
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