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Der Petent schreibt in seiner Eingabe, beim heutigen Stand der Technik sei es nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Beantragung eines Führungszeugnisses ein persönliches Erscheinen in der Stadtverwaltung notwendig sei. Für die Online-Anwendung könne inzwischen beispielsweise der elektronische Identitätsnachweis des neuen Personalausweises genutzt werden, heißt es weiter.
Wie aus Stellungnahmen der beiden Bundesministerien hervorgeht, steht die Bundesregierung einer Änderung „grundsätzlich aufgeschlossen“ gegenüber. In der Begründung zur Beschlussvorlage des Petitionsausschusses wird jedoch darauf hingewiesen, dass seitens des BMJ betont werde, dass es in diesem Falle einer Anpassung der Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes bedürfe, da nach der gegenwärtigen Rechtslage eine ausschließlich elektronische Identifizierung nicht ausreichend sei. Nach Ansicht des BMI ist ein solches Vorgehen jedoch nicht zwingend, heißt es weiter.
Der Petitionsausschuss gelangt nach Prüfung der Stellungnahmen zu der Ansicht, dass bislang das persönliche Erscheinen zur eindeutigen Identifizierung der betroffenen Person nötig gewesen sei, da es sich um hochsensible Informationen handle, deren unkontrollierte Verbreitung für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben könne. Der am 1. November 2010 eingeführte neue Personalausweis mit dem elektronischen Identitätsnachweis eröffne allerdings ein neues, sicheres Verfahren, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Der elektronische Identitätsnachweis, der in enger Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten entwickelt wurde, sei das elektronische Pendant zum konventionellen Vorzeigen des Ausweises und gerade für derartige Anwendungsfälle konzipiert, urteilen die Abgeordneten.
Dementsprechend ist aus Sicht des Ausschusses eine Gesetzesänderung für die Schaffung einer Möglichkeit zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses nicht erforderlich. Zudem würden die Ziele der Bundesregierung - Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung - gefördert und eine bürger- und datenschutzfreundliche E-Goverment-Anwendung ermöglicht. Die Petition erachten die Parlamentarier als geeignet, „zur Klärung des bestehenden Dissens in der Bundesregierung beizutragen“.
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