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Gleichwohl bedürfe der vorgelegte Entwurf einer Richtlinie noch einer „grundlegenden Überarbeitung“.
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass „die Kommission prüft, ob und inwieweit nicht im Rahmen dieser Richtlinie einheitliche Regeln für die nationalen Kriminalbehörden einerseits und für Europol und Eurojust andererseits mit aufgenommen werden“. Zudem soll die Regierung laut Vorlage auf eine Vielzahl weiterer Änderungen an der Richtlinie hinwirken. Dazu zählt unter anderem, in Artikel 1 des Entwurfs den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu lassen, strengere Vorschriften als im Entwurf enthalten zu erlassen.
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