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Grundlage dieser Zahlungen ist das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) von 2002. Die bis 2009 herrschende Rechtsprechung führte allerdings dazu, dass die meisten Anträge abgelehnt wurden. Erst 2009 veränderte ein Gerichtsurteil diese Praxis und hatte zur Folge, dass alle bisher abgelehnten Rentenbescheide neu überprüft wurden. In beiden Antworten der Bundesregierung heißt es dazu, dass in über 50 Prozent der vorher abgelehnten 50.000 Fälle nachträglich eine Rente bewilligt werden konnte. In den Fällen der ursprünglich bereits bestandskräftig abgelehnten und dann nachträglich bewilligten Anträge seien die Renten nach den dafür geltenden Vorschriften des Sozialversicherungsrechts für vier Jahre rückwirkend gezahlt worden, also ab 2005. Dies betreffe 21.500 Fälle, schreibt die Regierung. Bei den noch nicht bestandsmäßig abgelehnten Anträgen erfolgte die Rentennachzahlung, dem ZRBG entsprechend, ab 1997. Sowohl Die Linke als auch die Grünen hatten diese unterschiedliche Behandlung der Betroffenen kritisiert. Die Regierung weist diese Kritik in der Antwort auf die Grünen-Nachfrage mit dem Hinweis zurück, dass das Bundessozialgericht die Übereinstimmung der Vierjahresfrist (also die Rückzahlung nur bis 2005) mit dem geltenden Recht bestätigt habe. Derzeit seien aber zur rückwirkenden Zahlung solcher Renten zwei Verfassungsbeschwerden anhängig.
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