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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließe Richtlinien, die zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung erforderlich seien und die eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“ der Versicherten gewährleisten würden. Dies Richtlinien würden einer ständigen Überprüfung unterliegen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden Eingang in die Beratungen des G-BA finden. Daher geht die Regierung nach eigenen Angaben „davon aus, dass die Versorgung ausreichend gesichert ist“.
Die Regierung schreibt, eine aktuelle Abfrage bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen habe nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ergeben, dass die Zahl der Meldungen, nach denen sich Vertragszahnärzte geweigert hätten, Amalgam als Füllungsmaterial zu verwenden, mit 245 „sehr gering“ sei.
In der Antwort heißt es weiter, Zähne mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen des inneren Teils des Zahnes bzw. der Wurzel könnten in der Regel durch endodontische Maßnahmen im Rahmen der Sachleistung erhalten werden. Sofern im Einzelfall die Erhaltungswürdigkeit eines Backenzahnes richtlinienkonform nicht festgestellt werden könne, könne der Zahnarzt „einen Erhaltungsversuch auf besonderen Wunsch des Versicherten durchführen“; die Behandlungskosten müssten in derartigen Fällen vom Versicherten selbst getragen werden. Der Regierung seien keine Fälle bekannt, in denen Zahnärzte die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Wurzelbehandlungen bei Backenzähnen herabmindern würden, um Kassenleistungen nicht erbringen zu müssen und stattdessen lieber Zusatz- oder Privatleistungen zu erbringen.
In der Antwort heißt es, nach aktuellen Erkenntnissen der KZBV werde in rund 69 Prozent aller Zahnersatzfälle allein die Regelversorgung durchgeführt. Bei Versicherten mit Anspruch auf 100-prozentige Kostenübernahme sei in knapp 80 Prozent der Fälle allein die Regelversorgung durchgeführt worden. Aus Sicht der Regierung deckt die derzeitige Regelversorgung „eine Versorgung mit Zahnersatz ab, die den Anforderungen des SGB V entspricht“. Man sehe „keine medizinische Notwendigkeit“, über die Regelversorgung hinaus weitere Leistungen durchzuführen. Gleichwohl ermögliche es die „Festzuschusskonzeption“ beim Zahnersatz, dass sich Versicherte für Versorgungen entscheiden könnte, die im Hinblick etwa auf die ästhetische Ausgestaltung oder des Tragekomforts des Zahnersatzes über die Regelversorgung hinausgingen.
Insgesamt sei von einem Gesamtvolumen der nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechneten privatzahnärztlichen Leistungen von rund 6,1 Milliarden Euro pro Jahr auszugehen. Dies entspreche einem jährlichen Betrag von rund 22.000 Euro je Praxisinhaber. Der durchschnittliche Einnahmenüberschuss habe im Jahr 2010 im Durchschnitt 125.036 Euro je Praxisinhaber betragen.
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