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So sprach sich der Bund der Versicherten für eine solche rückwirkende Regelung aus, die es Betroffenen ermögliche, in den normalen Tarif zurückzukehren. Besonders für Selbständige bestehe die Gefahr, durch die Private Krankenversicherung „in die Schuldenfalle“ und damit in „Verelendungsprobleme“ zu geraten. Auch der Verbandsdirektor vom Verband der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, sagte, es wäre „sozialpolitisch zu begrüßen“, wenn auch jetzige Versicherte mit Beitragsschulden „in den Genuss der neuen Regelung“ kommen würden. Es müsse möglich sein, rückwirkend in den Notlagentarif umgestellt zu werden. Dies sei grundsätzlich machbar, es brauche dafür aber sei eine gesetzliche Regelung. Damit würden die Beitragsschulden „dramatisch reduziert“ werden.
Verbesserungen forderten die Sachverständigen vor allem für den Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. So sagte Volker Leienbach, die Leistungen bei Kindern auf eine Akutversorgung zu reduzieren, wäre „eher fragwürdig“ und nicht sozial gerecht. Dem schloss sich die Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an: Kinder und Jugendlichen sollten aus dem Notlagentarif ausgenommen sein; man müsse eine analoge Regelung zur Gesetzlichen Krankenversicherung finden. Eine Vertreterin des Sozialverbands VdK wies darauf hin, dass auch bei Senioren eine reine Akutversorgung nicht ausreiche. Viele der Menschen, die sich bei ihrem Verband beraten ließen, würden eine Krankenversicherung benötigen und dann erst feststellen, dass sie bereits „wahnsinnige Schulden“ angehäuft hätten. Dies führe dann häufig direkt in die Privatinsolvenz.
Ebenfalls thematisiert wurde in der Anhörung die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Deutschland. Sie ist nach Ansicht von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft in vielen Häusern „problematisch-defizitär“. Nach Ansicht von Johann-Magnus von Stackelberg, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, dagegen geht es „den meisten Krankenhäusern gut“.
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