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Der Antrag richtet an die Bundesregierung den Appell, ihre im Finanzverwaltungsgesetz verankerten Befugnisse zu nutzen, „um ein bundesweit gleichmäßiges Vorgehen der Finanzbehörden gegen Steuerhinterziehung zu erreichen“. Angemahnt wird eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems, das „sehr missbrauchsanfällig“ sei. Aus Sicht der SPD ist das Ordnungswidrigkeitenrecht zu einer wirksamen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität „nicht mehr zeitgemäÓ. Geprüft werden solle deshalb die Einführung eines „Unternehmensstrafrechts“, das verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen müsse. Gesetzlich zu schützen seien die „Whistleblowers“, also Leute, die Hinweise auf Wirtschaftskriminalität geben. Für diese Hinweisgeber müsse eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden.
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