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Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, erstmals für das Jahr 2013 um den Prozentsatz – abgerundet auf ein Zehntel Prozent –, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 2,25 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 2,2 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 150,8 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 2,2 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2013 somit bei 154,1 Millionen Euro.
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