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Die Fraktion verlangt deshalb, dass geschlechtszuweisende und –anpassende Operationen an minderjährigen Intersexuellen vor deren Einwilligungsfähigkeit verboten werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine alleinige stellvertretende Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes nicht zulässig sei, außer es handelt sich um lebensbedrohliche Notfälle. Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Ärzteschaft sollten außerdem sicherstellen, dass die Betroffenen stets in ein qualifiziertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Diagnostik und Behandlung vermittelt werden. Die Abgeordneten setzen sich auch dafür ein, Menschen, die in ihrer Kindheit gegen ihren Willen operiert worden sind, zu entschädigen.
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