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Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, den Anteil für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis spätestens 2017 auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu steigern und mindestens zehn Prozent dieser Mittel „für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Sinne der Ernährungssicherheit“ einzusetzen. Zudem soll die Bundesregierung das Recht auf Nahrung „zur Grundlage der strategischen Ausrichtung der ländlichen Entwicklung und Hungerbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit zu machen“. Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Förderung von Kleinbauern und landwirtschaftliche Genossenschaften, den freien Austausch traditionellen Saatguts, den Zugang zu Land und Wasser, die Eindämmung von Spekulationen mit Nahrungsmitteln sowie eine kritische Überprüfung bei „Kooperationen mit Großkonzernen der Agrar- und Ernährungsindustrie“.
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