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Die Bundesregierung wird in der Vorlage zur Einführung mehrerer Statistiken aufgefordert. Dazu zählen eine „personenbezogene Beschuldigtenstatistik in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Daten des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters“, eine verbesserte Strafvollzugsstatistik sowie eine „Eckdaten beinhaltende Vollstreckungsstatistik, die auch nachträgliche Entscheidungen erfasst“, und eine „periodische Rückfallstatistik auf der Grundlage von Registerdaten, die die bisherige und laufende Legalbewährungsuntersuchung ablösen könnte“. Ferner soll die Regierung dem Antrag zufolge unter anderem eine bundesgesetzliche Grundlage für die Strafrechtspflegestatistiken schaffen sowie langfristig die Voraussetzungen für die Umstellung auf ein Datenbanksystem, „das verlaufsstatistische Analysen ermöglicht und insbesondere deliktsbezogen die Art der Erledigung im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle nachweist“.
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