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Zentrales Anliegen der Reform ist die Reduzierung der Mindestordnungsgelder für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften, sofern sie ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht innerhalb vorgeschriebener Fristen offenlegen. Bislang beläuft sich das Mindestordnungsgeld unabhängig von der Unternehmensgröße stets auf 2.500 Euro, die Höchstsumme kann 25.000 Euro betragen. Das Mindestordnungsgeld soll nun für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden.
Zudem kann im Falle einer Fristversäumnis künftig eine zusätzliche sechswöchige Nachfrist gewährt werden, wenn das betreffende Unternehmen glaubhaft darlegt, ohne eigenes Verschulden das vorgeschriebene Datum verpasst zu haben – wenn beispielsweise ein Alleingeschäftsführer schwer erkrankt war oder Dokumente durch Feuer zerstört wurden. Überdies ist geplant, erstmals eine Beschwerdemöglichkeit gegen Urteile des Bonner Landgerichts zu schaffen, das bundesweit als einzige Instanz über Widersprüche gegen die Verhängung von Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz urteilt.
Heinz-Josef Friehe sagte, er sehe dem neuen Gesetz „mit einem gewissen Optimismus“ entgegen. Der Präsident des Bundesamts für Justiz begrüßte es besonders, dass künftig Beschwerden gegen Entscheidungen des Bonner Landgericht formuliert werden können, dessen einzelne Kammern zu diesem Thema inzwischen eine „divergierende Rechtsprechung“ entwickelt hätten.
Gschrei begründete seine Forderung, bei Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften auf Ordnungsgelder generell zu verzichten, u.a. mit dem Hinweis, dass von offengelegten Jahresabschlüssen 25 Prozent falsch seien, wobei in diesen Fällen keine Sanktionen ergriffen würden. Sei es schlimmer, keine oder falsche Zahlen offenzulegen, fragte der Sachverständige. Er fände es besser, Unternehmen im Bundesanzeiger zu benennen, die keine Daten publizieren.
In einer gemeinsam vorgelegten Stellungnahme begrüßten Annika Böhm vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Robert Kiesel von der IHK der Region Stuttgart und Roland Kleemann, Präsident der Steuerberaterkammer Berlin, die geplanten Neuerungen als „Schritt in richtige Richtung“. Wegen komplizierter Detailregelungen sei indes absehbar, dass die Entlastungen zahlreiche Klein- und Kleinstunternehmen nicht erreichen würden, darunter „viele unglückliche Fälle“ (Kiesel). Aus Sicht Böhms ist nicht präzise geklärt, wie mit Fristversäumnissen bei der Offenlegungspflicht umgegangen werde, wenn Unterlagen etwa durch Feuer oder durch eine Flut vernichtet würden.
In einer schriftlichen Stellungnahme sprach sich Christoph Teichmann für die Herabsetzung der Mindestordnungsgelder mit dem Argument aus, bislang würden kleine Gesellschaften „überproportional belastet“. Bei der Verhängung von Sanktionen würden große und kleine Unternehmen gleich behandelt, so der Professor von der Uni Würzburg, was „faktisch eine Ungleichbehandlung bedeutet“, da solche Maßnahmen kleine Gesellschaften härter träfen als große.
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