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In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerium liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.379) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (13 Prozent, 2.072) und dem Finanzministerium (12 Prozent, 1.927), schreibt der Ausschuss in seinem Bericht. Die größte Steigerungsrate habe es beim Bundesministerium der Finanzen (+449 Petitionen) und dem Bundesinnenministerium (+331 Petitionen) gegeben.
Am eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es in dem Bericht weiter. Die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz belegten danach die Plätze 15 und 16. Mehr als ein Drittel der Vorgänge gehören nach Aussage der Abgeordneten zu den positiv erledigten Petitionen – also jenen, in denen die Eingabe im Sinne der Petenten erfolgreich war. Dabei seien einige Anfragen der Petenten bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens abgeschlossen worden.
In seinem Jahresbericht macht der Petitionsausschuss auch deutlich, dass das Instrument der öffentlichen Petition „inzwischen zu einer etablierten Einrichtung geworden ist“. Im September 2012, so heißt es weiter, habe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) beim Tag der Ein- und Ausblicke den offiziellen Startschuss für das überarbeitete elektronische Petitionssystem des Deutschen Bundestages gegeben. Dieses sei nun noch leistungsfähiger, übersichtlicher gestaltet und mit einer besseren Menüführung ausgestattet, was durch Zahlen belegt werde: Monatlich habe es durchschnittlich 200.000 Besucherzugriffe auf die Petitionsseiten im Internet gegeben. Zudem hätten sich mehr als 85.000 neue Nutzer sich im Berichtszeitraum angemeldet. „Das Internetportal des Petitionsausschusses ist klarer Spitzenreiter der Internetangebote des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem Bericht.
Weiter wird darauf verwiesen, dass im Jahr 2012 in vier öffentlichen Sitzungen insgesamt zwölf Eingaben beraten wurden. Dabei ging es unter anderen um die Vergütung von medizinischen Leistungen, die Aussetzen der Ratifizierung des ACTA-Abkommens, die bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen, das europaweite Verbot der Vorratsdatenspeicherung sowie die Aufhebung der so genannten GEMA-Vermutung. In seinem Bericht kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass „das Petitionswesen mit dem Instrument der öffentlichen Petitionen einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie leistet“.
Neben den vier öffentlichen Sitzungen habe der Ausschuss weitere 23 Mal nichtöffentlich getagt, heißt es im Bericht. Dabei seien insgesamt 765 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Drei Mal machte der Ausschuss laut Jahresbericht von seinem Recht auf eine Ortsbesichtigung Gebrauch. Dabei sei es zum einen um eine Beschwerde eines Petenten aus Rottweil über die Weigerung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ihm ein an sein Grundstück angrenzendes bundeseigenes Flurstück zu verkaufen, gegangen. In den anderen Fällen habe es sich um Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen in Bremen-Walle und Duisburg-Neudorf gehandelt.
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