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Für bestimmte Sektoren wie die Stromwirtschaft, die Bereiche Verkehr oder Landwirtschaft sollen dem von den Grünen geplanten Gesetz zufolge in Zukunft verbindliche Ziele festgelegt werden, nach denen etwa der Strombereich bis 2020 insgesamt 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen dürfte. Weitere Eckpunkte des „grünen Klimaschutzplans“ sind die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 oder eine Energiesparverpflichtung für die Energieversorger, jedes Jahr 1,5 Prozent Energie bei ihren Kunden einzusparen. Für den angeschlagenen Emissionshandel sieht das Gesetz vor, eine Preisuntergrenze für CO2 festzusetzen. Danach sollte für Kraftwerksbetreiber und Industrien, die dem Emissionshandel unterliegen, ein CO2-Mindestpreis von 15 Euro pro Tonne gelten. Die Bundesregierung und die Bundesverwaltung sollten bei den erneuerbaren Energien, der Gebäudesanierung und für sparsame Dienstwagen eine Vorbildrolle übernehmen.
Zur Begründung schreiben die Grünen, dass es für die Zeit nach 2020 keine verbindlichen Klimaziele und keine langfristigen Strategien für die Minderung von Kohlendioxidemissionen gebe. Zwar habe sich die Bundesregierung verpflichtet, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken, es gebe dafür aber keine rechtliche Verpflichtung. Dies stelle eine Planungs- und Investitionsunsicherheit dar und sei damit ein Hindernis für den Erfolg der Energiewende.
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