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Die Abgeordneten schreiben, die Regelung zur Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolge die Absicht, Qualitätsentwicklung und -Sicherung in der Pflege im ambulanten und stationären Bereich für die Verbraucher transparent zu machen. Die damit verbundenen Qualitätsprüfungen würden mindestens einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung bei allen stationären und ambulanten Diensten durchgeführt. Es sei das Ziel gewesen, durch „die verständliche, übersichtliche sowie vergleichbare Veröffentlichung der Ergebnisse“ der Prüfung die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen. In Anlehnung an das Schulnotensystem werde die Qualität verschiedener Versorgungsbereiche erhoben, bewertet und veröffentlicht. Mit dem so genannten Pflege-TÜV sollte eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen werden, die ihn die Wahl für ein Angebot erleichtern sollte.
Tatsächlich aber reiße die Kritik an den Pflegenoten nicht ab - und sei überdies begründet. Immer wieder werde bemängelt. dass die Noten die tatsächliche Qualität der geprüften Einrichtungen oder Dienste „nicht abbilden“; zudem seien die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität und Zuverlässigkeit strittig. Auch von wissenschaftlicher Seite seien die Transparenzkriterien und die Bewertungssystematik „sehr umstritten“.
Damit, so heißt es in dem Antrag, habe das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität „nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen“. Daran würden auch kurzfristige Nachbesserungen nichts ändern. Nach Ansicht der Parlamentarier führt an einer Reform „kein Weg vorbei“. Die Bundesregierung soll daher die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren und ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichte. In diesen Prozess seien die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen „gleichberechtigt mit einzubeziehen“.
Gleichzeitig wollen die Grünen die Errichtung eines „unabhängigen und multidisziplinär besetzten Instituts für Qualität in der Pflege“, das künftig Vorschläge für Qualitätsanforderungen erarbeiten soll. Außerdem fordern sie, die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenlassen im Zuge der Reform der Qualitätssicherung anzupassen.
Im Antrag heißt es, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums und des Familienministeriums zwischen 2008 und 2010 durchgeführte Projekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ schlage ein Indikatorensystem vor, das Aussagen über die Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermögliche. Davon würden sich auch die Pflegekassen eine Umstrukturierung von Prüfinhalten und einen Zuwachs von bewertbaren Informationen für das Prüfverfahren erhoffen. Doch seit dem Abschluss des Projekts gebe es keine Weiterentwicklung, die gewonnenen Ergebnisse hätten „keinen Eingang“ in die bisherige Qualitätssicherung gefunden.
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