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Die Abgeordneten schreiben, im Sommer des vergangenen Jahres hätten Untersuchungen „Auffälligkeiten“ an drei von 24 Lebertransplantationszentren ans Licht gebracht. Es habe Manipulationen und bewusste Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organallokation mit dem Ziel gegeben, „eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn zu rücken“. Seither seien die Organspendezahlen „eingebrochen“. Alle Akteure seien nun gefordert, die Konsequenzen aus diesen Vorgängen zu ziehen; der Gesetzgeber müsse für „klare gesetzliche Vorgaben“ sorgen.
In dem Antrag fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums stellt. Damit soll eine „staatliche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung“ sichergestellt werden. Gleichzeitig sei eine „einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Transplantationsmedizin“ nötig - auch um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine verbesserte und fundiertere Datenbasis zu stellen.
Neben der Aufnahme des Straftatbestands von Manipulationen und Richtlinienverstößen als Straftatbestand fordern die Abgeordneten auch einen jährlichen Bericht in den nächsten drei Jahren über „den Fortgang des eingeleiteten Reformprozesses, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin“.
Außerdem soll der mit den Ländern begonnene Diskussionsprozess zum Informationsaustausch über berufs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Gesundheitsdienstleister zwischen den Behörden fortgesetzt werden. Die Regierung soll zudem die eingeleitete Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplantation „weiter eng“ begleiten und darauf hinwirken, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung und der von ihr treuhänderisch verwalteten Stiftung „Fürs Lebens“ den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspreche.
Der Antrag fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu auf, die Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin weiterzuentwickeln und im Rahmen seiner Regelung zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser Transparenz über die Umsetzung der Empfehlungen „zu Zielvereinbarungen für leitende Ärzte“ herzustellen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen dazu aufgefordert werden, die Vermittlungsstelle Eurotransplant dazu zu verpflichten, jährlich einen Bericht über ihre Vermittlungsentscheidungen zu veröffentlichen. Die Abgeordneten fordern weiter, dass die Länder ihren Überwachungspflichten gegenüber den Transplantationszentren und deren Leitungen „ausnahmslos“ nachkommen und „Vollzugsdefizite bei der Verfolgung festgestellter Verstöße“ abbauen sollen. Die Länder sollen auch die Anzahl der Zentren prüfen und „Fehlentwicklungen bei einer Überversorgung an Zentren“ entgegen wirken.
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