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Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die neue Bankenaufsicht müsse der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen, denn „nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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