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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, ist die Atlas-Kooperation „ein nicht institutionalisierter Zusammenarbeitsverbund von derzeit 36 Spezialeinheiten aus 29 europäischen Staaten“, der aus den Anschlägen des 11. September 2001 resultiere. Bei der genannten Übung habe es sich um eine Übung in der Verantwortung der Europäischen Union gehandelt. Der Schwerpunkt der Gesamtübung habe in der koordinierten, supranationalen Lagebewältigung einzelner Anlässe gelegen, „die aufgrund simulierter, europaweit gleichzeitiger Geiselnahmelagen durch eine Tätergruppierung erforderlich wurde“. Insgesamt hätten die unterschiedlichen Einsatzanlässe koordiniert bewältigt werden müssen, wobei die betroffenen Spezialeinheiten durch die Einheiten der jeweiligen Nachbarstaaten bei der Lagebewältigung unterstützt worden sein.
Die Organisation, Durchführung und Bewältigung der neun Einzelübungen oblag laut Vorlage den übenden Mitgliedstaaten Österreich, Slowakei, Schweden, Irland, Lettland, Belgien, Spanien, Italien und Rumänien. Das angenommene Szenario und Ausmaß einer solchen Übung sei bewusst künstlich gehalten. Da ein konkreter Anlass nicht vorhersehbar sei, werde bei Übungen „ein breiter Ansatz gewählt, um möglichst viele denkbare polizeiliche Lagen/Ereignisse abzudecken“. Anhand der simultanen, gleichzeitigen Anschläge seien die betroffenen Mitgliedstaaten „fiktiv nicht in der Lage gewesen, mit den eigenen verfügbaren Mitteln, Ressourcen und Fachkenntnissen die entsprechende polizeiliche Lage selbst zu lösen“. Somit sei Unterstützung durch benachbarte Mitgliedstaaten notwendig gewesen. „Für diesen konkreten Fall ist es zwingend, dass Spezialeinheiten mit Blick auf Kommunikation, Einsatzmittel, polizeiliche Taktiken und hinsichtlich eines gemeinsamen Sprachgebrauches trainieren, um auf einen möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein“, heißt es in der Antwort weiter.
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