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jährlich summiert. 2012 habe die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft um weitere rund 1,2 Milliarden Euro jährlich entlasten.
In der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zu dem Bericht wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung „insbesondere mit der Abschaffung der Praxisgebühr und der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wichtige Maßnahmen zur Erreichung des 2006 festgelegten 25-Prozent-Abbauziels für Bürokratiebelastungen der Wirtschaft ergriffen habe. „Die verbleibende Lücke zur Zielerreichung wird durch die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen undUnterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) nach einer noch ausstehenden, grundlegenden Überarbeitung geschlossen“, heißt es in der Stellungnahme. Für 2012 verzeichne die Bundesregierung einen leichten Anstieg der Bürokratiekosten in einer Größenordnung von 100 Millionen Euro, „der im Sinne eines auf Dauer angelegten Netto-Abbauziels durch entsprechende Abbaumaßnahmen kompensiert werden muss“.
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