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Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag erläutern, ist es vermögenden Privatpersonen durchaus möglich, sich durch eine Verlagerung des Wohnsitzes in Niedrigsteuerländer wie die Schweiz oder Monaco der deutschen Steuerpflicht zu entziehen. Die bekannten Fälle von Prominenten hält die Fraktion nur für die „Spitze des Eisbergs“ und kritisiert: „Wohlhabende Bürger handeln verantwortungslos, wenn sie ihren Wohnsitz aus steuerlichen Gründen verlagern, weil sie sich weigern, dem Gemeinwesen, das ihren Aufstieg mit ermöglicht hat, zu einem fairen Anteil an ihren Gewinnen partizipieren zu lassen. Es ist unsolidarisch gegenüber den Durchschnittsverdienern in Deutschland, die diese Möglichkeit nicht haben, und aufgrund dieses Verhaltens eine höhere Steuerlast tragen müssen.“
Nach dem Vorbild der USA, wo diese Regelung existiert, sollen großzügige Freibeträge eingeführt werden, die dafür sorgen, dass der größte Teil der im Ausland lebenden Staatsbürger von der Regelung nicht berührt wird und der Bürokratieaufwand gering beleibt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, soll es eine Anrechenbarkeit von im Ausland gezahlten Steuern geben. „Durch diese Ausgestaltung betrifft die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit zielgenau nur diejenigen, die offenbar ihren Wohnsitz aus rein steuerlichen Gründen verlegt haben: Gutverdiener, die in Gebiete mit niedrigen Steuersätzen auswandern“, schreibt die Fraktion. Bei den Freibeträgen soll eine Orientierung am amerikanischen Modell (100.000 Dollar pro Jahr) erfolgen.
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