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Angesichts der oftmals schlechteren Bezahlung von Frauen in der freien Wirtschaft schreibt die Regierung: „Wenn Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts schlechter entlohnt werden, handelt es sich um Diskriminierung, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt ist.“ Die Ursachen für die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern seien im Übrigen „überwiegend struktureller Art“. So fehlten Frauen in bestimmten Berufen und Branchen und seien „auf höheren Stufen der Karriereleiter seltener vertreten“. Auch unterbrächen sie ihre Berufstätigkeit familienbedingt häufiger als Männer. Gesetzliche Vorgaben könnten hier „nur begrenzte Wirkung entfalten“.
Den von der SPD-Fraktion unterstellten Zusammenhang, wonach vor allem Frauen in niedrig bezahlten Minijobs arbeiten, sieht die Regierung nicht belegt und zieht eine Abschaffung dieser geringfügigen Tätigkeiten nicht in Betracht. Es müsse berücksichtigt werden, dass die geringfügigen Beschäftigungen nicht darauf ausgerichtet seien, den Lebensunterhalt dieser Arbeitnehmer zu sichern. Die Jobs entsprächen vielmehr häufig dem Bedarf der Beschäftigten sowie der Unternehmen.
Die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung, „die für Ehegatten vorgesehene Möglichkeit zur Wahl der Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen“. Diese Kombination sei ausgerichtet auf Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen. Bei ähnlich hohem Einkommen stehe diesen Arbeitnehmern die Steuerklassenkombination IV/IV offen.
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