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Hintergrund der Anfrage waren Urteile des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes, nach deren Tenor Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb mit privaten Anbietern erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Die Bundesregierung erklärt, sie nehme das Thema angesichts einer erheblichen Verunsicherung im Kommunalbereich ernst. Die Problematik der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand werde bereits seit längerem intensiv mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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