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Sie hätten festgestellt, „dass der nachgewiesene und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes, sicheres Todeszeichen bedeutet“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. In dem Zusammenhang vorgebrachte Bedenken und Zweifel hielten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gebe es auch keine Alternative zur Hirntodkonzeption. Mit der Feststellung des Hirntodes sei „der Tod des Menschen durch Nachweis eines der sicheren Todeszeichen zweifelsfrei festgestellt“. Der bloße Herz- und Kreislaufstillstand sei „kein sicheres Todeszeichen“. Hingegen folge ohne intensivmedizinische Behandlung auf den Hirntod unausweichlich der Herzstillstand.
Im Transplantationsgesetz (TPG) sei der „Gesamthirntod als zwingende Voraussetzung einer postmortalen Organentnahme“ ausdrücklich bestimmt. Die Regierung halte die im Gesetz festgelegten „Anforderungen an den Nachweis des unwiderruflichen Ablebens des Organspenders für ausreichend“. Die Hirntod-Feststellung und Dokumentation sei in Deutschland seit 1982 standardisiert. Die Bundesärztekammer habe keine Hinweise auf Fehldiagnosen, soweit die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes eingehalten würden.
Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage auf eine verbreitete Skepsis in Fachkreisen hinsichtlich der Hirntodkonzeption und der Hirntodidagnostik verwiesen.
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