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Somit entfalle auch die sogenannte Optionsregelung zugunsten des dauerhaften Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hier geborener Kinder ausländischer Eltern mit langjährigem Aufenthaltsrecht. Dies gelte unbeschadet eines möglichen Erwerbs weiterer Staatsangehörigkeiten des Kindes, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die neue Regelung werde den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht.
Die Reform würde nach Angaben des Bundesrats den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens bewirken. Den Mehrkosten durch eine erhöhte Inanspruchnahme der Einbürgerung stehe ein erhöhtes Gebührenaufkommen gegenüber.
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