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Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung. Die Stationen könnten weiter als „Besondere Einrichtungen“ vom Fallpauschalensystem ausgenommen werden. Allerdings rechneten die meisten Krankenhäuser mit Palliativversorgung im Rahmen der Vergütung mit diagnosebezogenen Fallpauschalen und ergänzenden Zusatzentgelten ab. Diese Systematik ermögliche „aufwandsgerechte Vergütungen“ und begründe keine vorzeitigen Entlassungen schwer kranker Menschen, versicherte die Regierung.
Das Fallpauschalensystem bevorzuge auch nicht Palliativstationen mit einer möglichst kurzen und wenig umfangreichen Versorgung. Es setze vielmehr „Anreize für eine gute palliativmedizinische Versorgung“. So könnten Kliniken nur dann ein Zusatzentgelt abrechnen, wenn die Behandlung bestimmte Mindestmerkmale erfülle. In den Fachabteilungen für Palliativmedizin der Krankenhäuser wurden den Angaben zufolge im Jahre 2011 insgesamt rund 27.500 Patienten behandelt. Rund 13.600 Patienten starben in den Kliniken nach einer durchschnittlichen Verweildauer von zehn Tagen.
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