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Der Antwort zufolge legte die US-Seite im Rahmen der Aufklärungsaktivitäten der Bundesregierung „zwischenzeitlich dar, dass entgegen der Mediendarstellung zu PRISM und weiteren Programmen nicht massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet wird, sondern eine gezielte Sammlung der Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit der USA erfolgt“. PRISM diene zur Umsetzung der Befugnisse nach Section 702 des „Foreign Intelligence Surveillance Act“ (FISA). Die USA hätten mitgeteilt, dass PRISM „allein der Aufgabenerfüllung gemäß Section 702 FISA dient“. Diese Norm erlaube die „gezielte Sammlung von Meta- und Inhaltsdaten zu Zwecken der Bekämpfung unter anderem des Terrorismus, der Proliferation und der organisierten Kriminalität sowie dem Schutz der nationalen Sicherheit“. Diese Sammlung beziehe sich also auf konkrete Personen, Gruppen oder Ereignisse.
Laut Vorlage bedarf es bei der Durchführung von Maßnahmen nach Section 702 FISA nach Auskunft der US-Seite einer richterlichen Anordnung. Die Zuständigkeit für deren Erlass liege bei einem auf der Grundlage des FISA eingerichteten Fachgericht („FISA-Court“). Eine Anordnung nach Section 702 FISA müsse jährlich erneuert werden. Über FISA-Maßnahmen sind laut Bundesregierung „der Justizminister und der Director of National Intelligence gegenüber dem Kongress und dem Abgeordnetenhaus berichtspflichtig“.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, erfolgt daneben „laut Informationen der US-Seite eine Erhebung nur von Metadaten gemäß Section 215 Patriot Act, die ebenfalls auf einem richterlichen Beschluss beruht“. Diese Erfassung betreffe allein Telefonate innerhalb der USA sowie solche, deren Ausgangs- oder Endpunkt in den USA liegen.
„Von einer in den Medien behaupteten Totalüberwachung kann nach Mitteilung der US-Regierung nicht die Rede sein“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zwischenzeitlich habe der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSAA) gegenüber Deutschland dargelegt, dass er „in Übereinstimmung mit deutschem und amerikanischem Recht“ handle.
Ferner verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass eine deutsche Expertendelegation zur Klärung der Hintergründe des britischen Programms Tempora Ende Juli 2013 Gespräche mit den zuständigen britischen Behörden geführt habe. Im Ergebnis sei von der britischen Seite versichert worden, dass „die nachrichtendienstliche Tätigkeit entsprechend den Vorschriften des nationalen Rechts ausgeübt werde und den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention“ entspreche, dass „keine rechtswidrige wechselseitige Aufgabenteilung der Nachrichtendienste stattfinde, um die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu umgehen“, dass generell keine Erfassung von Datenverkehr in Deutschland erfolge und auch keine Wirtschaftsspionage betrieben werde. „Alle Anordnungen müssten durch den zuständigen Minister (üblicherweise der Außenminister) genehmigt werden und unterliegen zudem der unabhängigen und engen Kontrolle durch einen Geheimdienst- und einen Beauftragten für Telekommunikationsüberwachung“, heißt es in der Antwort weiter. Die Gespräche hätten gezeigt, „dass in Großbritannien zwar andere Kontrollmechanismen als in Deutschland, jedoch wirksame und vergleichbare für die technische Datenerhebung durch Nachrichtendienste vorliegen“. Der Dialog zur Klärung weiterer offener Fragen werde auf Expertenebene fortgesetzt.
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