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Zu Fragen nach dem Anlegerschutz antwortet die Bundesregierung, sie beabsichtige nicht, den Netzbetreibern Vorgaben hinsichtlich einer oder mehrerer Beteiligungsformen zu geben. Zur Frage nach dem Schutz der Kleinanleger im Fall eines Konkurses des Netzbetreibers heißt es: „Da der Netzbetrieb als reguliertes Geschäft umfangreichen Vorgaben unterliegt, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Insolvenz eines Übertragungsnetzbetreibers in Deutschland schwer vorstellbar ist.“
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