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Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben Kenntnis vom Kauf von insgesamt fünf Daten-CDs seit dem Jahr 2009, über die sie von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterrichtet worden sei. Durch „sonstige Quellen“ hat die Bundesregierung Kenntnis über vier weitere CD-Erwerbe des Landes Nordrhein-Westfalen erlangt. Wörtlich schreibt die Regierung dazu: „Die Kenntnisnahme erfolgte über Medien oder Anforderungen einer Beteiligung an den Erwerbskosten in den Jahren 2012 und 2013. Da erst die Kombination von Medienberichten und Anforderungsschreiben zur Kenntnis der Bundesregierung führte, ist die Nennung eines definitiven Zeitpunkts der Kenntniserlangung nicht möglich, da es sich vielmehr um einen Erkenntnisprozess handelt.“
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