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Auf die Frage nach dem Schutz von audiovisuellen Dienstleistungen antwortet die Bundesregierung, eine Ausklammerung audiovisueller Dienstleistungen vom Schutzbereich des geistigen Eigentums sei nicht Ziel der Verhandlungen. Wörtlich heißt es: „Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, dass die Übernahme von Marktöffnungsverpflichtungen für den audiovisuellen Sektor auch angesichts der ablehnenden Haltung der Bundesländer nicht beabsichtigt ist. Das Verhandlungsmandat legt unzweideutig fest, dass audiovisuelle Dienstleistungen vom Kapitel über Dienstleistungen und Niederlassung nicht erfasst werden.“
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