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Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem wissen wollen, ob die Bundesregierung an der Finanzierung und dem Bau des Kernfusionsreaktors ITER festhalten wolle und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über weitere Kostenerhöhungen für den Bau von ITER habe.
Schon in einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (17/690) vom 10. Februar 2010, habe die Bundesregierung ausgeführt, dass das ITER-Abkommen, das am 25. September 2006 vom Rat der Europäischen Union genehmigt wurde, für Euratom als Gastgeber-Partner keine Rücktrittsmöglichkeit vorsehe. Gemäß Artikel 24 Absatz 6 des ITER-Abkommens sei eine Beendigung des Vertrages nur durch eine Vereinbarung aller Partner möglich. In der internationalen Energieforschung unterstütze die Bundesregierung alle technologischen Forschungsansätze, die geeignet seien, den weltweit wachsenden Energiebedarf zu decken.
Die Grünen hatten in der Kleinen Anfrage konstatiert, dass trotz des fraktionsübergreifend beschlossenen Atomausstiegs vom 30. Juni 2011 die Bundesregierung nach wie vor in atomare Forschung investiere. Das geschehe sowohl auf nationaler Ebene mittels des sechsten Energieforschungsrahmenprogramms als auch durch Deutschlands Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft auf internationaler Ebene. Das Projekt des Kernfusionsreaktors ITER sei in den 1980er-Jahren vom damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan und dem KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow unter der Maßgabe angestoßen worden, dass 30 Jahre später der Versuchsreaktor mittels Kernfusion unerschöpfliche Energiequellen erschließen sollte. Sowohl der Zeitplan als auch der Finanzierungsrahmen seien jedoch immer weiter ausgedehnt worden. Derzeit sei von einer Fertigstellung des ITER im Jahr 2018 und von einem Einsatz der Kernfusion im Jahr 2050 die Rede.
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