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Die Auftragsdateien des BND unterfallen der Antwort zufolge „strengen datenschutzrechtlichen Regularien“. Insbesondere bedürften sie einer Dateianordnung, die erst nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Zustimmung des Bundeskanzleramtes erlassen wird. In den Dateianordnungen seien detaillierte Regelungen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten enthalten, insbesondere zum gespeicherten Personenkreis, zu den Lese- und Schreibrechten, zum Minderjährigenschutz, zur Speicherdauer beziehungsweise zu „Löschwiedervorlagefristen“ und zur Protokollierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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