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Danach kam es im Berichtszeitraum zu 148 Reisen von Ausschussdelegationen, 16 Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und 42 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 29 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern sowie 745 andere Einzeldienstreisen aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 189 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen werden mit knapp 6,9 Millionen Euro angegeben.
In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass Frieden und Wohlstand der Bundesrepublik vor allem von der Verbindung des Landes zur globalisierten Welt abhingen. Als der größten Volkswirtschaft Europas werde Deutschland „auf internationaler Ebene zunehmend eine entscheidende Rolle zugewiesen“. Dieser „gestiegenen Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welt“ entspreche eine „angemessene internationale Tätigkeit des Parlaments“, denn ein immer dichteres Netz der Kooperation und eine gegenseitige Abhängigkeit auf zwischenstaatlicher Ebene erforderten transparentere Entscheidungsabläufe und die Wahrung von Beteiligungsrechten.
Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, sei es für die Abgeordneten „erforderlich, eine intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Politikern und Institutionen zu pflegen“, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten die Abgeordneten die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen und Erfahrungen vor Ort sammeln und auf die internationale Lage und auftretende Konfliktsituationen in angemessener Weise reagieren. In Gesprächen mit ihren Parlamentskollegen aus anderen Staaten, mit Vertretern von Regierungen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder kultureller Einrichtungen erörterten sie aktuelle und „bisweilen brisante Themen der Gegenwart“.
Die internationalen Aktivitäten der Parlamentarier dienen laut Unterrichtung darüber hinaus „der Kooperation und dem Austausch in zahlreichen Bereichen nationaler Fachpolitik“. In der EU erfolge ein Erfahrungsaustausch zunehmend auf Gebieten, in denen die Hauptverantwortung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, „eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene aber dennoch erforderlich erscheint“. In zahlreichen Politikbereichen stünden die EU-Staaten schon heute vor vergleichbaren Problemen. So sei etwa die Zukunft der Alterssicherung ein Thema, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Ein intensiver Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ermögliche den „Transfer erfolgreicher Strategien zwischen den Staaten“. Im Rahmen von Auslandsdienstreisen könnten sich die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber „Informationen über Erfolg versprechende Lösungen einholen, um dann bei anstehenden Reformvorhaben sachgerechte Entscheidungen treffen zu können“.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat sich der Bundestag vertraglich verpflichtet, stimm- und mitwirkungsberechtigte Delegationen in verschiedene internationale parlamentarische Versammlungen zu entsenden. In Staaten, in denen nach politischen Umbrüchen demokratische Strukturen aufgebaut werden, könne der Bundestag „wichtige Unterstützungsarbeit leisten“. So hätten Abgeordnete „zum Beispiel in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf vielfältige Weise zur Entwicklung von demokratischen Rechts- und Verfassungsstrukturen und zum Aufbau stabiler parlamentarischer Organisationsstrukturen beigetragen“.
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