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Das Prinzip der funktionalen, organisatorischen und kompetenziellen Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werde durch die Zusammenarbeit in den Zentren nicht infrage gestellt, schreibt die Regierung weiter. Es finde keine „Verschmelzung und Vermischung von Aufgaben und Befugnissen statt“, sondern eine „auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen nach dem Trennungsgebot zulässige Kooperation von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden insbesondere im Wege eines vertieften Informationsaustausches“.
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