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Die Linksfraktion verweist in ihrer Gesetzesbegründung auf das gewandelte gesellschaftliche Verständnis von Ehe und Familie. In der Bevölkerung werde heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden. „Die Bevölkerung geht zudem wie selbstverständlich davon aus, dass Ehegatten und Lebenspartner dieseleben Pflichten und Rechte haben.“ Diesem gewandelten Verständnis habe auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen Rechnung getragen.
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