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Der Bundestag hatte das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro für Eltern eingeführt, die ihre Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren nicht in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflege betreuen lassen. Es wird seit dem 1. August diesen Jahres auf Antrag ausgezahlt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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