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Beim Deutschen Bundestag steht ein Restitutionsverfahren für ein Gemälde, das in Abstimmung mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) restituiert werden soll, kurz vor dem Abschluss. Das Gemälde wurde in den 60er Jahren vom Deutschen Bundestag erworben. Das Restitutionsverfahren erfolgt nach Maßgabe der "Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz", die im Zusammenhang mit der "Erklärung der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust" abgegeben wurde.
Der Deutsche Bundestag hat seine Kunstsammlung hausintern überprüft und dabei vorerst keine weiteren verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerke in der Sammlung feststellen können. Es ist jedoch geplant, zur abschließenden Klärung externe Nachrecherchen in Auftrag zu geben. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind eingestellt, die Vergabe wird vorbereitet. Im Rahmen dieser Recherche werden Zweifelsfälle bei der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste (www.lostart.de) gemeldet.
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