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Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass die Freie Demokratische Partei für Verstöße gegen das Parteiengesetz, die sich in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 in ihrem Landesverband Nordrhein-Westfalen zugetragen haben, von der Bundestagsverwaltung zu Recht zur Verantwortung gezogen worden ist.
Die Sanktionsforderung der Bundestagsverwaltung gegenüber der FDP, die sich auf eine Summe von insgesamt 4.336.648, 79 Euro beläuft, wurde in vollem Umfang als rechtmäßig bewertet. Sowohl die festgestellten Verstöße gegen ein ausdrückliches Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes als auch die Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten in Bezug auf höhere Spendenbeträge haben sich in der Verhandlung zur Überzeugung der Kammer bestätigt.
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