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23 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Deutschland freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl und tragen mit ihrem Engagement, z.B. in Sportvereinen und Kulturinitiativen, in karitativen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, zur Bereicherung des sozialen und gesellschaftlichen Lebens und zum Zusammenhalt der Gesellschaft in erheblichem Maße bei. Sie sind dabei jedoch auf gesellschaftliche Anerkennung, unterstützende Strukturen und geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen. Hierfür wird sich der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“, dem 13 Abgeordnete aus allen Fraktionen angehören, auch in dieser Legislaturperiode erneut aktiv einsetzen.
Zur Konstituierung des Unterausschusses erklärt der Vorsitzende Markus Grübel (CDU/CSU): „Seit der Einsetzung der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ vor zehn Jahren ist bei der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement einiges erreicht worden, in der letzten Legislaturperiode etwa die Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechtes. Es bleibt jedoch weiterhin manches zu tun, um zu noch engagementfreundlicheren Rahmenbedingungen zu gelangen, z. B. im Bereich des Zuwendungsrechts und der nachhaltigen Infrastrukturförderung;. außerdem gilt es bürokratische Hürden abzubauen und bestehende Haftungsrisiken zu überprüfen und - nicht zuletzt - für die vielfältigen Formen von Bürgerengagement in unserem Lande adäquate Formen der Wertschätzung und Anerkennung zu entwickeln. Diesen vielfältigen Aufgaben wird sich der Unterausschuss intensiv widmen und wird hierbei – wie bisher – den Dialog mit der Bürgergesellschaft suchen.“
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