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Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig und körperlich entwickeln zu können. Beim Spielen und Toben verursachen die Kinder Geräusche. Diese Geräusche sind jedoch nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichzusetzen, denn sie sind eine natürliche Ausdrucksform kindlichen Verhaltens. Diese Freiräume sind gefährdet und müssen daher immer wieder neu für die Kinder gesichert werden.
Bis zum Jahr 2013 soll ein erheblicher Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder erfolgen. Diesen Zielen stehen aber wiederholt Gerichtsurteile entgegen, mit denen Kindertagesstätten oder Spielplätze wegen des damit verbundenen Lärms geschlossen werden. Sie werfen die Frage auf, wie kinderfreundlich unsere Gesellschaft wirklich ist.
Die Kinderkommission begrüßt daher die Initiativen im Bundesrat sowie der Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine klare gesetzgeberische Wertung, dass „Kinderlärm“ in der Regel sozial-adäquat ist.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols, erklärt: „Kinderlärm ist Ausdruck von Lebensfreude, die sich artikulieren muss. Es ist das Schönste und Normalste, was es gibt. Kinder haben ein Recht auf freie Entwicklung und Spielen.“
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