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Zeit: Montag, 07. Juni 2010, 12 bis 15 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Für die Aufnahme eines Studiums sind finanzielle Sicherheit und Planbarkeit Grundvoraussetzungen. Auf der anderen Seite ist auch die moderne Wissensgesellschaft darauf angewiesen, die Ausbildung junger Menschen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern zu fördern. Das BAföG ist seit Anfang der 70er Jahre das zentrale Instrument, ein Studium allen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen.
Mit dem 23. Änderungsgesetz sollen erstmals seit 2008 die Bedarfssätze erhöht werden. Neben weiteren Regelungen und Anpassungen werden auch familienpolitische Aspekte berücksichtigt. Weiterhin ist eine Anpassung an die zwölfjährige Gymnasialzeit beim Schüler-BAföG vorgesehen. Auch soll das BAföG an das von den Koalitionsfraktionen parallel in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Nationale Stipendienprogramm angepasst werden.
Die Anhörung unter Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses, Frau Ulla Burchardt, MdB, wird daher nicht nur den Gesetzentwurf selbst sondern das System der Studienförderung umfassend beleuchten. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachverständige eingeladen:
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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