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Bundestagsvizepräsident Dr. h.c. Wolfgang Thierse teilt mit:
Nach Bekanntwerden finanzieller und logistischer Unterstützung der überparteilichen Wählerinitiative „Bochumer für Norbert Lammert“ durch die Bochumer CDU im Bundestagswahlkampf 2009 ist die Bundestagsverwaltung pflichtgemäß der Frage nachgegangen, ob in dem beschriebenen Zusammenhang Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz bestehen.
Angesichts seinerbesonderen persönlichen Nähe zu dem Sachverhalt hat der für parteienfinanzierungsrechtliche Fragen nach dem Parteiengesetz zuständige Bundestagspräsident Norbert Lammert den nach der Geschäftsordnung des Bundestages als Vertreter berufenen Vizepräsidenten aus der zweitstärksten Fraktion in diesem Fall mit der Wahrnehmung der im Parteiengesetz beschriebenen Aufgaben betraut.
Die parteienfinanzierungsrechtliche Prüfung des Vorgangs durch die Bundestagsverwaltung hat zu dem von mir geteilten Ergebnis geführt, dass der ermittelte Sachverhalt keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz bietet.
Die von der CDU geleistete finanzielle und logistische Unterstützung für Aktivitäten der Wählerinitiative ist nach dem Parteiengesetz nicht zu beanstanden. Sie wird in dem noch einzureichenden Rechenschaftsbericht der Partei für das Jahr 2009 als Wahlkampfausgabe zu berücksichtigen sein. Ein Verstoß der CDU gegen Rechenschaftspflichten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon deshalb nicht vorliegen, weil der Rechenschaftsbericht für das betroffene Rechnungsjahr 2009 nach den parteiengesetzlichen Fristen erst zum Ende des laufenden Jahres einzureichen ist. Schließlich liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unverzüglich anzuzeigende Spenden oder gar unzulässige Spendenzahlungen unmittelbar von der Wählerinitiative oder von Dritten über die Wählerinitiative an die CDU geflossen sind.
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