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Zeit: Mittwoch, 27. Oktober 2010, 9.30 bis ca. 10.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Raum E 300
Die Ausschussvorsitzende Ulla Burchardt: „Der Bericht des TAB ist hochaktuell auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH 5 StR 386/09) vom 06.07.2010 zur Strafbarkeit der Präimplantationsdignostik sowie der jüngst ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Anwendung der reproduktionsmedizinischen Techniken“.
In Deutschland unterliegen die Anwendungen der Fortpflanzungsmedizin insbesondere dem Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1991. Seitdem hat es jedoch zahlreiche Weiterentwicklungen im Bereich der reproduktions-medizinischen Forschung, der Methoden sowie bei deren Überführung in die medizinische Praxis gegeben, die die beabsichtigten, aber auch die unerwünschten Folgen der reproduktionsmedizinischen Behandlungen wesentlich beeinflussen.
Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über Anwendungen und Perspektiven der Fortpflanzungsmedizin. Er dokumentiert, welche internationalen Erfahrungen mit der Reproduktionsmedizin sowie den jeweiligen Regularien und Bedingungen ihrer Anwendung vorliegen. Thematisiert werden die Erfolge, aber auch die gesundheitlichen Probleme sowie die psychischen Belastungen, die mit reproduktionsmedizinischen Behandlungen assoziiert sind. Die Erörterung einer möglichen Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens in Deutschland sowie ein Ausblick auf Handlungsoptionen für die deutsche Politik und auf notwendigen gesellschaftlichen Klärungsbedarf runden die Analyse ab.
Anmeldungen zur Sitzung werden erbeten: 030 227 32861 (Tel.); 030 227 36845 (Fax), bildungundforschung@bundestag.de
Weitere Informationen erhalten Sie über die Website des TAB:
http://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u143.html
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