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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Krankheiten, aber auch vor Gewalt und Vernachlässigung wird von Bund und Ländern grundsätzlich in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. Die seit nunmehr fast 20 Jahren praktizierten Früherkennungsuntersuchungen dienen vor allem der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, sie bieten jedoch auch die Möglichkeit, Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigungen rechtzeitig zu erkennen. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf elf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen. Da es keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme dieser Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gibt, haben viele Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen getroffen, um die Teilnahmequote zu erhöhen.
Die Kinderkommission hat sich intensiv mit der Frage befasst, ob der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Früherkennungsuntersuchungen weiter verbessert werden kann.
Auf der Grundlage zahlreicher Expertengespräche hat die Kinderkommission in ihrer Stellungnahme einen weitreichenden Forderungskatalog aufgestellt.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-06_Frueherkennungsuntersuchungen.pdf
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